Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung


Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen


LESEN SIE VOR DEM VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. IBM ERTEILT IHNEN DIE LIZENZ FÜR DIESES PROGRAMM NUR, WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIERT HABEN. DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, GEBEN SIE DAS NICHT VERWENDETE PROGRAMM UMGEHEND AN IBM BZW. DEN IBM WIEDERVERKÄUFER, VON DEM SIE DAS PROGRAMM ERWORBEN HABEN, ZURÜCK. SIE ERHALTEN DEN EVTL. BEREITS BEZAHLTEN BETRAG ZURÜCK.

Das Programm ist Eigentum der International Business Machines Corporation, einer ihrer Tochtergesellschaften (IBM) oder einem Lieferanten von IBM; es ist urheberrechtlich geschützt und wird lizenziert, nicht verkauft.

Unter "Programm" sind im Sinne dieser Vereinbarung das Originalprogramm und alle vollständigen oder teilweisen Kopien hiervon zu verstehen. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, seinen Komponenten, Daten, akustischem/optischem Inhalt (z. B. Grafiken, Text, Aufnahmen oder Bilder) und zugehörigem lizenziertem Material.

Bestandteil dieser Vereinbarung sind Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen und Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen. Sie stellen die vollständige Vereinbarung für die Verwendung dieses Programms dar. Die Bedingungen in Teil 2 können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.


1. Lizenz

Nutzung des Programms

Sie erhalten von der IBM ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programmes.

Sie sind berechtigt, 1) das Programm im Rahmen der erworbenen Berechtigungen zu nutzen und 2) für den Verwendungsumfang erforderliche Kopien zu erstellen und zu installieren, sofern Sie den Copyrightvermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf jeder Kopie oder teilweisen Kopie des Programms anbringen.

Bei Erwerb dieses Programms als Upgrade endet die Berechtigung zur Nutzung des Programms, auf dessen Basis das Upgrade erfolgte.

Sie verpflichten sich, daß jeder Benutzer das Programm nur bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Sie sind nicht berechtigt, 1) das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) das Programm umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; 3) Unterlizenzen für das Programm zu erteilen und es zu vermieten oder zu verleasen.

Übertragung von Rechten und Pflichten

Sie sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz durch einen Berechtigungsnachweis für das Programm auf einen Dritten zu übertragen, indem Sie den Berechtigungsnachweis und eine Kopie dieser Vereinbarung und der gesamten Dokumentation übergeben. Durch die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms im Rahmen des Berechtigungsnachweises.


2. Berechtigungsnachweis

Der Berechtigungsnachweis dient als Beleg für die Berechtigung zur Nutzung dieses Programms und für die Inanspruchnahme von Preisen für künftige Programm-Upgrades (falls angekündigt) und möglichen Sonder- oder Werbeaktionen.


3. Gebühren und Abgaben

Je nach Nutzung des Programms wird die Berechnung festgelegt und im Berechtigungsnachweis nachgewiesen. Die Gebühren richten sich nach der berechtigten Nutzung. Wenn Sie den Nutzungsumfang erweitern wollen, verständigen Sie IBM oder deren Wiederverkäufer. Die Erweiterung ist gebührenpflichtig. Bereits fällige oder bezahlte Beträge werden weder gutgeschrieben noch zurückerstattet.

Werden außer den nettoumsatzabhängigen Abgaben weitere Abgaben, Steuern oder Gebühren auf das von IBM im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte Programm erhoben, erklären Sie sich einverstanden, den von IBM mitgeteilten Betrag zu entrichten oder eine Befreiungsbescheinigung vorzulegen.


4. Gewährleistung

VORBEHALTLICH EINER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT DIE IBM FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG. IBM GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DAS PROGRAMM DATUMSANGABEN DES 20. UND 21. JAHRHUNDERTS RICHTIG VERARBEITET, AUSGIBT ODER EMPFÄNGT.

Dieser Ausschluß gilt auch für alle Unterlieferanten, Lieferanten und Programmentwickler von IBM (die zusammenfassend "Lieferanten" genannt werden).

Für Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Fremdprogrammen gelten deren Gewährleistungsbedingungen.


5. Haftungsbeschränkung

IBM HAFTET NICHT FÜR SPEZIELLE MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE GESCHÄFTLICHE FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM GEWINN ODER ENTGANGENEN EINSPARUNGEN), SELBST WENN DIE IBM ODER IHR WIEDERVERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT ANWENDBAR SEIN MÖGEN.


6. Allgemein

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.

IBM kann Ihre Lizenz beenden, wenn Sie die Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Programm und alle Kopien hiervon sofort zu zerstören.

Sie verpflichten sich, die geltenden Exportgesetze und - bestimmungen einzuhalten.

Sie und IBM verpflichten sich im Rahmen dieser Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Eintreten des Klagegrunds. Gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

Weder Sie noch IBM sind verantwortlich für nicht erfüllte Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.

IBM stellt keinen Programmservice oder technische Unterstützung zur Verfügung, wenn dies IBM nicht anderweitig bestimmt.

Diese Lizenz unterliegt der Gesetzgebung des Landes, in dem das Programm erworben wurde. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Länder: (1) In Australien unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung des Staates oder Territoriums, in dem das Programm erworben wurde; (2) in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Georgien, der Bundesrepublik Jugoslawien, Kasachstan, Kirgisien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Rußland, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und Weißrußland unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung Österreichs; (3) in Großbritannien unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung Englands und fällt in die alleinige Zuständigkeit der englischen Gerichte; (4) in Kanada unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung der Provinz Ontario, und (5) in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico und der Volksrepublik China unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung des Staates New York.



Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen


AUSTRALIEN:

Gewährleistung (Abschnitt 4):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Auch wenn IBM keine Gewährleistung gibt, können Sie gewisse Rechte aus dem Trade Practices Act von 1974 oder aus anderen Gesetzen haben, die nur im Rahmen des geltenden Rechts gewährt werden.

Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Verletzt IBM eine Maßgabe oder ein Gewährleistungsrecht aus dem Trade Practices Act von 1974, beschränkt sich die Haftung von IBM auf die Reparatur oder den Ersatz von Waren oder die Lieferung von gleichwertigen Waren. Wenn die Produkte normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die Voraussetzung oder Garantie zur Verschaffung von Eigentum oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer keine Anwendung.


DEUTSCHLAND:

Gewährleistung (Abschnitt 4):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Die Gewährleistung für Programme beträgt sechs Monate ab dem Tag der Lieferung.

Wenn ein Programm ohne Spezifikationen geliefert wird, übernimmt IBM nur die Gewährleistung, daß die Programminformationen das Programm richtig beschreiben und daß das Programm entsprechend der Programminformationen verwendet werden kann.

Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch IBM vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. IBM haftet für zugesicherte Eigenschaften. Die Haftungshöchstsumme beträgt eine Million DM. Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


INDIEN:

Allgemein (Abschnitt 6):

Der vierte Abschnitt wird wie folgt ersetzt:

Wenn die Ansprüche gegen den Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Jahren gerichtlich oder auf anderer Rechtsgrundlage geltend gemacht werden, sind sie verwirkt, und der Anspruchsgegner ist hinsichtlich dieser Ansprüche von der Leistungspflicht befreit.


IRLAND:

Gewährleistung (Abschnitt 4):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Alle gesetzlichen Bedingungen, einschließlich aller stillschweigend gültigen Gewährleistungsansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden in diesem Vertrag ausdrücklich erwähnt. Insbesondere sind stillschweigend gültige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, die aus dem "Sale of Goods Act 1893" oder dem "Sale of Goods and Supply of Services Act 1980" hergeleitet werden.


ITALIEN:

Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):

Dieser Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:

Unbeschadet unabdingbarer gesetzlicher Regelungen ist IBM nicht für eventuelle Schäden haftbar.


NEUSEELAND:

Gewährleistung (Abschnitt 4):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Auch wenn IBM keine Gewährleistung gibt, können Sie gewisse Rechte aus dem Consumer Guarantees Act von 1993 oder aus anderen Gesetzen haben, die unabdingbar sind. Der Consumer Guarantees Act von 1993 ist bei Waren und Dienstleistungen von IBM nicht anwendbar, wenn Sie die Waren oder Dienstleistungen zu Geschäftszwecken gemäß diesem Gesetz benötigen.

Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):

Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:

Wenn die Programme nicht für Geschäftszwecke wie im Consumer Guarantees Act von 1993 definiert verwendet werden, gelten die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer nur insoweit, wie sie in diesem Gesetz beschrieben sind.


VOLKSREPUBLIK CHINA

Gebühren (Abschnitt 3):

Folgende Absätze wurden in den Abschnitt aufgenommen:

Sämtliche Bankgebühren, die innerhalb der Volksrepublik China anfallen, trägt der Kunde, solche, die außerhalb anfallen, trägt die IBM.


GROSSBRITANNIEN:

Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):

Folgender Absatz wurde in diesen Abschnitt am Ende des ersten Absatzes aufgenommen:

Die Haftungsbeschränkung ist nicht anwendbar bei Verstößen gegen Pflichten von IBM aufgrund Section 12 des Sale of Goods Act von 1979 oder Section 2 des Supply of Goods and Services Act von 1982.


Z125-5589-01 (10/97)

LIZENZINFORMATIONEN

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Developer Kit for Linux(TM), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 1.3.0
Programmnummer: None
Garantie: 1
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 2

ERLÄUTERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN:

Garantie:
Für das Programm gibt es eine Geldrückgabegarantie. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind, können Sie es an die Bezugsquelle zurückgeben (IBM oder Wiederverkäufer). Sie erhalten den Kaufpreis zurück.
"1" bedeutet, daß die Geldrückgabegarantie für dieses Programm 30 Tage gültig ist.
"2" bedeutet, daß die Geldrückgabegarantie für dieses Programm 2 Monate gültig ist.

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, daß das Programm auf der primären Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, daß das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
"2" bedeutet, daß Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur angegebenen Betriebsumgebung befinden sich in der Begleitdokumentation zu dem Programm, wie z. B. dem Installations-/Benutzerhandbuch.

Informationen zur Weitergabe des Programms

Die Dateien/Module, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, dürfen unter folgenden Bedingungen nur in Objektcode auf Ihre Datenträger kopiert werden, wenn Ihre Anwendung von diesen Dateien/Modulen abhängig ist:

Sie sind mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

1) Für die Kopien dieser Module wird keine Gewährleistung übernommen. Für technische Unterstützung für Ihre Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.
2) Sie stellen IBM von allen Ansprüchen von und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, frei.
3) Sie verwenden den Namen der IBM oder ihre Marken nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendung.
4) Sie gewährleisten, daß der Empfänger die Anwendung nicht kopiert (außer für Sicherungszwecke), umwandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt.
5) Sie verwenden nicht dieselben Pfad- und Dateinamen wie die Originaldateien/-module.

IBMJava2-13/icat
IBMJava2-13/jre/bin
IBMJava2-13/jre/lib
IBMJava2-13/docs/COPYRIGHT
IBMJava2-13/docs/README-BR.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-CN.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-DE.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-EN.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-FR.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-IT.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-JP.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-KO.JRE.HTML
IBMJava2-13/docs/README-ZH.JRE.HTML
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Court___.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Courtb__.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Courtbi_.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Courti__.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Devamt.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Devamtb.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaBrightDemiBold.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaBrightDemiItalic.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaBrightItalic.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaBrightRegular.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaSansDemiBold.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaSansDemiOblique.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaSansOblique.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaSansRegular.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaTypewriterBold.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaTypewriterBoldOblique.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaTypewriterOblique.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/LucidaTypewriterRegular.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Thonb___.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Thonbi__.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Thonburi.ttf
IBMJava2-13/jre/lib/fonts/Thoni___.ttf
fonts.dir
fonts.scale

Ihre Anwendung, die oben aufgeführte Dateien/Module enthält, muß folgendermaßen beschriftet werden:

"ENTHÄLT

IBM Developer Kit for Linux(TM), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 1.3.0

Laufzeitmodule
(c) Copyright IBM Corporation 1997-2000
Alle Rechte vorbehalten."

Programmspezifische Bedingungen

Das Programm besteht aus Binärcode, der auf dem/den Betriebssystem(en) ausgeführt wird, das/die in der dem Programm beiliegenden Readme-Datei angegeben ist/sind.
o Angebot: Von Ihnen erstellte Produkte, bei denen beliebige, in den Verzeichnissen oder Unterverzeichnissen aufgelistete oder enthaltene Dateien zum Lieferumfang an Ihren Kunden gehören, die im Abschnitt mit den Weitergabeinformationen dieser Lizenzvereinbarung angegeben sind.
o Programmtitel: Der Programmname, der im Abschnitt mit den Lizenzinformationen dieser Lizenzvereinbarung angegeben ist.
o Veröffentlichungen: Presseerklärungen, Werbe- oder Marketing-Materialien und Produktdokumentationen sowie ähnliches Material in Zusammenhang mit einem Produkt.
SIE ERHALTEN DIESES PROGRAMM GEBÜHRENFREI.
In dem durch diese Lizenzvereinbarung vorgegebenen Rahmen für die Weitergabeinformationen stimmen Sie Folgendem zu:
A. Sie geben die im Abschnitt mit den Weitergabeinformationen angegebenen Dateien/Module über das World Wide Web oder auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM, Magnetdatenträger etc.) nur im Rahmen Ihres Angebots gebührenfrei weiter.
B. Sie implementieren sämtliche Wartungsänderungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, schnellstmöglich in Ihrem Produkt.
C. Wenn das Ihnen zur Verfügung gestellte Programm Java- Kompatibilitätstests bestanden hat, sind Sie verpflichtet, Folgendes zu Gewähr leisten:
o KEINE Dateien, die in den Verzeichnissen oder Unterverzeichnissen des Abschnitts mit der Weitergabeinformation dieser Lizenzvereinbarung aufgelistet oder enthalten sind, werden gelöscht oder geändert, es sei denn, dies wird für den normalen Programmbetrieb erwartet, wenn es sich zum Beispiel um Konfigurationsdaten handelt.
o Sie verwenden keine Klassen in Ihrem Angebot und liefern auch keine aus (es sei denn, sie sind in dem Programm enthalten), die den gleichen Namen wie eine der Klassen in einer der jar-Dateien haben, die in den Verzeichnissen oder Unterverzeichnissen des Abschnitts mit den Weitergabeinformationen dieser Lizenzvereinbarung aufgelistet sind (d. h. "sun.","java.").
Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind auf alle weiteren Kopien dieses Programms anwendbar.
IHRE PFLICHTEN
Marken und Copyright
o Es ist nicht gestattet, Copyrightvermerke, Marken oder andere rechtliche Hinweise (von IBM oder anderen Herstellern), die möglicherweise im Programm angezeigt oder enthalten sind, zu ändern, löschen, unterdrücken oder unkenntlich zu machen.
o Sie werden schriftliche Copyrightvermerke und andere rechtliche Hinweise auf dem Produkt und der Verpackung so anbringen, dass die geistigen Eigentumsrechte von IBM und den Zulieferern in ausreichendem Maße geschützt werden.
o Sie erkennen das Eigentumsrecht von IBM und Sun und den Rechtsanspruch auf die jeweiligen Marken an, sowie den damit zusammenhängenden Geschäftswert einschließlich dem Geschäftswert, der durch Nutzung entsteht. Sie verpflichten sich, keine Marke zu benutzen oder eintragen zu lassen, die den Marken von IBM oder Sun zum Verwechseln ähnlich ist.
o Sie verpflichten sich, bei allen Veröffentlichungen oder Produktverpackungen Ihres Angebots den Programmtitel einzuschließen, um anzuzeigen, dass das Programm im Angebot enthalten ist. Damit soll sichergestellt werden, dass:
o der Programmtitel in den Veröffentlichungen weniger auffallend ist als Ihre eigenen Namen oder die Marken für das Angebot, jedoch immer noch für die Kunden erkennbar ist;
o Marken von IBM, die Teil des Programmtitels sind, als "Marken der IBM Corporation" kenntlich gemacht und Marken von Sun, die Teil des Programmtitels sind, als "Marken von Sun Microsystems Inc." kenntlich gemacht sind. Diese Markenangaben dürfen nicht kleiner sein als ähnliche Angaben Ihrer eigenen Marken.



D/N: None
P/N: None
For the following Files the license follows: src/awt/pfm/robot_child/multiVis.c src/awt/pfm/robot_child/multiVis.h src/awt/pfm/robot_child/list.c src/awt/pfm/robot_child/list.h src/awt/pfm/robot_child/wsutil.h /* * @(#)multiVis.c 1.5 99/12/08 * * Copyright 1999 Sun Microsystems, Inc. All Rights Reserved. * * This software is the proprietary information of Sun Microsystems, Inc. * Use is subject to license terms. * */ /* $XConsortium: multiVis.c /main/4 1996/10/14 15:04:08 swick $ */ /** ------------------------------------------------------------------------ This file contains functions to create a list of regions which tile a specified window. Each region contains all visible portions of the window which are drawn with the same visual. If the window consists of subwindows of two different visual types, there will be two regions in the list. The list can be traversed to correctly pull an image of the window using XGetImage or the Image Library. Copyright (c) 1994 Hewlett-Packard Co. Copyright (c) 1996 X Consortium Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions: The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software. THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE X CONSORTIUM BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE. Except as contained in this notice, the name of the X Consortium shall not be used in advertising or otherwise to promote the sale, use or other dealings in this Software without prior written authorization from the X Consortium. ------------------------------------------------------------------------ **/