Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: WebSphere Message Broker with Rules and Formatter Extension V6.0.0.1
Programmnummer: 5724-J06
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Ant 1.6.1
Ant 1.6.2
Apache Batik
Apache Commons-Logging V1.03
Apache Commons-Net V1.1
Apache Derby
Apache JEXL
Apache Struts V1.1
Commons Logging 1.0.3
DOM APIs
DOM
Eclipse SDK 3.0
EMF 2.0.2
GEF 3.0.1
ICU
ICU4C 2.0
InfoZip UnZipSFX
Java SSH Applet
JSch 0.1.16
JUnit 3.7
JUnit 3.8.1
Lucene 1.4.3
Mozilla API
MX4J
Open Motif
SAX
Tomcat 3.2.4
Tomcat 4.1.30
TPTP 3.3
Visual Editor 1.0
xalan.jar
Xerces-C 2.4.0
xercesImpl.jar
XML4C 5.4
XML4J 4.3
xml-apis.jar
XSD 2.0.2
XSLT4J 2.6

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
DTD-XSD
GTK+API
HP-UX JAVA RTE
Rhino 1.5.2
TEA
WSDL4J
WSVT 1.2
Zlib 1.1.2

Bedingungen des Sub-Capacity-Preismodells für zSeries- Programme

Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für das Sub- Capacity-Preismodell entnehmen Sie bitte den "Ergänzenden Bedingungen - Sub-Capacity-Preismodell für Produkte der zSeries Plattform".

Programmspezifische Bedingungen

Die programmspezifischen Bedingungen, die nachfolgend angegeben sind oder auf die verwiesen wird, gelten für das Programm und seine unten aufgelisteten Komponenten; sie ergänzen und ändern eventuell die Regelungen in den IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete. Ferner ist jeder Programmkomponente, die im folgenden Abschnitt aufgelistet ist (eines der "Zusätzlichen Programme") eine eigene Lizenzvereinbarung beigepackt. Die in dieser Lizenzinformation aufgeführten Bedingungen sind zusätzlich gültig und stellen eventuell eine Änderung der Bedingungen der beigepackten Lizenzvereinbarungen dar.

Zusätzliche Programme
Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie der folgenden IBM Programme (und aller anderen Programme, die wiederum in diese Programme eingebettet sind):

- IBM Rational Application Developer (RAD) V6.0.1.1
- IBM WebSphere Eclipse Platform V3.0.2
- IBM WebSphere MQ V6.0
- IBM Cloudscape V10
- IBM DB2 UDB V8.2
- IBM WebSphere MQ Everyplace V2.0.2

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das "Programm" die Komponenten von IBM WebSphere Message Broker Version 6.0., das oben unter "Programmname" angegeben ist, mit Ausnahme der Programme (oder zugehöriger Komponenten), die separat auf der Basis der Bedingungen im folgenden Abschnitt lizenziert werden. Im Falle eines Widerspruchs (und nur dann) haben die Bedingungen dieser Lizenzinformation Vorrang vor den Bedingungen anderer Lizenzvereinbarungen, die sich auf das Programm und/oder eines der zusätzlichen Programme beziehen.

Bitte beachten Sie, dass jedes zusätzliche Programm über eigene Lizenzbedingungen verfügt, die während des Installationsprozesses für das Programm angezeigt werden und von Ihnen bestätigt werden müssen. Darüber hinaus können diese Lizenzbedingungen spezielle Bedingungen für "Ausgeschlossene Komponenten", "Code von Drittherstellern" und "Benchmarking" sowie weitere Regelungen enthalten, einschließlich einer separaten 'license.txt'-Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen).

Die Gebühren für die berechtigte Nutzung des Programms basieren auf "Processor License Units" (PLUs, so genannte Prozessorlizenzeinheiten). Für die Nutzung des Programms auf einer beliebigen Servermaschine müssen Sie eine PLU für jeden Prozessor in der Servermaschine, auf der eine Programmkopie ausgeführt werden soll, erwerben (bei IBM oder einem IBM Business Partner). PLUs sind für jede Servermaschine erforderlich, auf der das Programm installiert wird. Sie müssen außerdem eine entsprechende Anzahl zusätzlicher PLUs erwerben, wenn die Programminstallation auf eine Servermaschine mit mehr Prozessoren umgezogen wird oder wenn der Servermaschine, auf der das Programm installiert ist, weitere Prozessoren hinzugefügt werden.

Die Preisgestaltung basiert auf der Anzahl der Prozessoren in der Servermaschine, unabhängig davon, ob sie alle für die Programmausführung genutzt werden.

Die Nichteinhaltung der erforderlichen Anzahl an PLUs stellt eine schwer wiegende Verletzung dieser Lizenzbedingungen dar und setzt automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz außer Kraft.

Nutzung von Komponenten auf separaten Maschinen

Das Programm umfasst mehrere Komponenten:

1. Message Broker (Nachrichtenbroker)
2. Configuration Manager (Konfigurationsmanager)
3. User Name Server (Benutzernamensserver)
4. Database Manager (Datenbankmanager)
5. Message Broker Toolkit (Nachrichtenbroker-Toolkit)

Jede Komponente darf jeweils nur auf einer einzigen Maschine installiert werden; das Message Broker Toolkit darf unter der Voraussetzung, dass alle Kopien in Verbindung mit derselben Nachrichtenbrokermaschine verwendet werden, auf mehreren Maschinen installiert werden.

Einheitentest

Die Programmlizenz berechtigt einen Entwickler dazu, jede Komponente des Programms auf einer einzigen Microsoft Windows- oder Linux x86-Maschine für "Einheitentests" zu installieren, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Genehmigte "Einheitentests" dieser Art umfassen nicht die folgenden Aktionen:

1. Testen von Anwendungen auf anderen Servern als auf der Maschine des Entwicklers;
2. Austausch von Nachrichten mit beliebigen Produktionsanwendungen oder -systemen;
3. Simulation von Produktionsworkloads; und
4. Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen.

IBM WebSphere MQ

Das Programm enthält eine Kopie von IBM WebSphere MQ Version 6.0 (WebSphere MQ). Jeder Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen, WebSphere MQ in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm für folgende Zwecke zu installieren und zu nutzen:

- Sie dürfen maximal zwei (2) Kopien von WebSphere MQ zur Nutzung mit dem Programm installieren.
- Sie dürfen WebSphere MQ nur mit Nachrichten nutzen, die für das Programm generiert werden, nicht jedoch für andere Zwecke. (Um WebSphere MQ für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen gesonderten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung eines WebSphere MQ- Softwareprodukts berechtigt.)

IBM Cloudscape

Das Programm enthält eine eingebettete Version von IBM Cloudscape Version 10.0 (oder Komponenten von IBM Cloudscape Version 10.0). Ihre Nutzungsberechtigung für IBM Cloudscape umfasst das Recht, IBM Cloudscape zu kopieren, zu ändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen und IBM Cloudscape in von Ihnen entwickelte Anwendungen einzubetten sowie IBM Cloudscape in geänderter Form als Teil Ihrer Anwendungen weiterzugeben. Voraussetzung dafür ist: (1) Sie verpflichten sich, IBM schadlos zu halten und vor jeglichen Ansprüchen, vor Haftung, Schäden, Auslagen und Kosten, die aus oder in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung oder Weitergabe des Programms, Varianten des Programms oder der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendungsprogramme entstehen, zu schützen und ggf. hierfür zu entschädigen; und (2) Ihre Anwendungen unter einer Lizenz weiterzugeben, die besagt, dass: (i) IBM oder die Lieferanten des Codes, der Bestandteil Ihrer Anwendung ist, weder die Verantwortung noch irgendeine Gewährleistung für diesen Code übernehmen, (ii) keine Haftung oder Verpflichtung zum Schadensersatz für den IBM Code oder den Code der Lieferanten übernehmen, und (iii) für IBM oder die Lieferanten des Codes, der Bestandteil Ihrer Anwendung ist, dieselben Haftungsbeschränkungen gelten, die Sie in Ihrer Lizenz zu Ihrem eigenen Schutz vorgesehen haben. Jede Kopie oder Teilkopie von IBM Cloudscape und alle von IBM Cloudscape erstellten Modifikationen müssen folgenden Copyrightvermerk enthalten:

"(C) Copyright (Ihr Firmenname) (Jahr). Teile dieses Codes sind von einem IBM Programm abgeleitet. (C) Copyright IBM Corp. 1997-2004. Alle Rechte vorbehalten."

IBM DB2-Komponenten

Das Programm enthält Teile von IBM DB2 Universal Database Version 8.2 ("DB2") und DB2 Run-Time Client Version 8.2. Für jeden Berechtigungsnachweis dürfen Sie maximal eine (1) Kopie der DB2-Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Nutzung für Anwendungsdaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Lizenz berechtigt z. B. nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie sind berechtigt, eine (1) Kopie dieser DB2-Komponenten auf dem Server zu installieren und zu nutzen, der von der Broker-Komponente des Programms verwendet wird.

Ihre Nutzung der DB2- und DB2 Run-time Client-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Vollversion der Programme DB2 und DB2 Run-Time Client benötigen.

IBM WebSphere MQ Everyplace

Das Programm enthält eine Kopie von IBM WebSphere MQ Everyplace Version 2.0.2 (WebSphere MQ Everyplace). Jeder Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen, WebSphere MQ Everyplace in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm für folgende Zwecke zu installieren und zu nutzen:

- Sie dürfen maximal eine (1) Kopie von WebSphere MQ Everyplace zur Nutzung mit dem Programm installieren.
- Sie dürfen WebSphere MQ Everyplace nur mit Nachrichten nutzen, die für das Programm generiert werden, nicht jedoch für andere Zwecke. (Um WebSphere MQ Everyplace für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen gesonderten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung eines WebSphere MQ Everyplace-Softwareprodukts berechtigt.)

IBM Message Brokers Toolkit

Das zum Lieferumfang des Programms gehörige Message Brokers Toolkit enthält eine Kopie von IBM Rational Application Developer (RAD) und der IBM WebSphere Eclipse Platform-Komponenten. Sie dürfen IBM Rational Application Developer und die IBM WebSphere Eclipse Platform-Komponenten nur zusammen mit dem Message Brokers Toolkit nutzen, nicht jedoch für andere Zwecke. (Um IBM Rational Application Developer und die IBM WebSphere Eclipse Platform- Komponenten für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen gesonderten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung von IBM Rational Application Developer und des IBM WebSphere Eclipse Platform-Softwareprodukts berechtigt.)

Der Quellcode der folgenden IBM WebSphere Eclipse Platform- Komponenten wurde von der Eclipse.org bereitgestellt:

Ant 1.6.1, Ant 1.6.2, XML4J 4.3, Tomcat 4.1.30, SAX, DOM, MX4J, Lucene 1.4.3, Mozilla API, JSch 0.1.16, Java SSH Applet, JUnit 3.8.1, Eclipse SDK 3.0, JDT 3.0, PDE 3.0, GTK +API, Tomcat 3.2.4, CDT 2.0, EMF 2.0.2, GEF 3.0.1, TPTP 3.3, Commons Logging 1.0.3, UML2 1.0.2, Visual Editor 1.0.2.1 und XSD 2.0.2 (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet).

Für Eclipse SDK 3.0, GEF 3.0.1, XSD 2.0.2, TPTP 3.3, EMF 2.0.2 und Visual Editor 1.0.2.1, einschließlich der zugehörigen Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche Projekte handelt, die von der Eclipse.org selbst verwaltet werden (gemeinsam als "Eclipse- Projekte" bezeichnet), gelten zusätzliche Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen für Eclipse-Code sind in der Eclipse.ORG Common Public License ("CPL") zu finden, die mit diesem Programm in der Datei license.txt geliefert wird.

Treeview

Das Programm enthält eine Kopie des Treeview JavaScript, das unter www.Treeview.net zu finden ist. Ihre Nutzung des Treeview JavaScript im Rahmen dieses Programms unterliegt den Bedingungen der IPLA und dieser Lizenzinformation. Sie dürfen das Treeview JavaScript nicht extrahieren und in einer anderen Anwendung oder einem anderen Programm benutzen.

DataDirect ODBC Driver Manager-Komponenten

Teile dieses Programms sind urheberrechtlich geschützt von DataDirect Technologies, 1991 - 2002.

IBM Rules und Formatter

Der IBM WebSphere Business Integration Message Broker mit der Rules- und Formatter-Erweiterung enthält bestimmte 'Rules und Formatter', die unter Lizenz von Sybase Inc. ("R+F-Code") bereitgestellt werden.

Folgende Bedingungen gelten für den R+F-Code:

Sie dürfen den R+F-Code nicht an andere Endbenutzer übertragen oder weitergeben.

Sybase Inc. übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung hinsichtlich der Nutzung des in dem Programm enthaltenen R+F-Codes, einschließlich der Handelsüblichkeit oder der Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck; und

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