Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: WebSphere Message Broker with Rules and
Formatter Extension V6.0.0.1
Programmnummer: 5724-J06
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem
anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Ant 1.6.1
Ant 1.6.2
Apache Batik
Apache Commons-Logging V1.03
Apache Commons-Net V1.1
Apache Derby
Apache JEXL
Apache Struts V1.1
Commons Logging 1.0.3
DOM APIs
DOM
Eclipse SDK 3.0
EMF 2.0.2
GEF 3.0.1
ICU
ICU4C 2.0
InfoZip UnZipSFX
Java SSH Applet
JSch 0.1.16
JUnit 3.7
JUnit 3.8.1
Lucene 1.4.3
Mozilla API
MX4J
Open Motif
SAX
Tomcat 3.2.4
Tomcat 4.1.30
TPTP 3.3
Visual Editor 1.0
xalan.jar
Xerces-C 2.4.0
xercesImpl.jar
XML4C 5.4
XML4J 4.3
xml-apis.jar
XSD 2.0.2
XSLT4J 2.6
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
DTD-XSD
GTK+API
HP-UX JAVA RTE
Rhino 1.5.2
TEA
WSDL4J
WSVT 1.2
Zlib 1.1.2
Bedingungen des Sub-Capacity-Preismodells für zSeries-
Programme
Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für das Sub-
Capacity-Preismodell entnehmen Sie bitte den "Ergänzenden
Bedingungen - Sub-Capacity-Preismodell für Produkte der zSeries
Plattform".
Programmspezifische Bedingungen
Die programmspezifischen Bedingungen, die nachfolgend
angegeben sind oder auf die verwiesen wird, gelten für das Programm
und seine unten aufgelisteten Komponenten; sie ergänzen und
ändern eventuell die Regelungen in den IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete. Ferner ist jeder Programmkomponente,
die im folgenden Abschnitt aufgelistet ist (eines der
"Zusätzlichen Programme") eine eigene Lizenzvereinbarung beigepackt. Die
in dieser Lizenzinformation aufgeführten Bedingungen sind
zusätzlich gültig und stellen eventuell eine Änderung der Bedingungen
der beigepackten Lizenzvereinbarungen dar.
Zusätzliche Programme
Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie der
folgenden IBM Programme (und aller anderen Programme, die wiederum in
diese Programme eingebettet sind):
- IBM Rational Application Developer (RAD) V6.0.1.1
- IBM WebSphere Eclipse Platform V3.0.2
- IBM WebSphere MQ V6.0
- IBM Cloudscape V10
- IBM DB2 UDB V8.2
- IBM WebSphere MQ Everyplace V2.0.2
Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das
"Programm" die Komponenten von IBM WebSphere Message Broker Version
6.0., das oben unter "Programmname" angegeben ist, mit Ausnahme
der Programme (oder zugehöriger Komponenten), die separat auf
der Basis der Bedingungen im folgenden Abschnitt lizenziert
werden. Im Falle eines Widerspruchs (und nur dann) haben die
Bedingungen dieser Lizenzinformation Vorrang vor den Bedingungen
anderer Lizenzvereinbarungen, die sich auf das Programm und/oder
eines der zusätzlichen Programme beziehen.
Bitte beachten Sie, dass jedes zusätzliche Programm über
eigene Lizenzbedingungen verfügt, die während des
Installationsprozesses für das Programm angezeigt werden und von Ihnen bestätigt
werden müssen. Darüber hinaus können diese Lizenzbedingungen
spezielle Bedingungen für "Ausgeschlossene Komponenten", "Code von
Drittherstellern" und "Benchmarking" sowie weitere Regelungen enthalten,
einschließlich einer separaten 'license.txt'-Datei (oder einer Datei mit
einem ähnlichen Namen).
Die Gebühren für die berechtigte Nutzung des Programms
basieren auf "Processor License Units" (PLUs, so genannte
Prozessorlizenzeinheiten). Für die Nutzung des Programms auf einer beliebigen
Servermaschine müssen Sie eine PLU für jeden Prozessor in der
Servermaschine, auf der eine Programmkopie ausgeführt werden soll, erwerben
(bei IBM oder einem IBM Business Partner). PLUs sind für jede
Servermaschine erforderlich, auf der das Programm installiert wird. Sie
müssen außerdem eine entsprechende Anzahl zusätzlicher PLUs
erwerben, wenn die Programminstallation auf eine Servermaschine mit
mehr Prozessoren umgezogen wird oder wenn der Servermaschine,
auf der das Programm installiert ist, weitere Prozessoren
hinzugefügt werden.
Die Preisgestaltung basiert auf der Anzahl der Prozessoren
in der Servermaschine, unabhängig davon, ob sie alle für die
Programmausführung genutzt werden.
Die Nichteinhaltung der erforderlichen Anzahl an PLUs
stellt eine schwer wiegende Verletzung dieser Lizenzbedingungen
dar und setzt automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz außer
Kraft.
Nutzung von Komponenten auf separaten Maschinen
Das Programm umfasst mehrere Komponenten:
1. Message Broker (Nachrichtenbroker)
2. Configuration Manager (Konfigurationsmanager)
3. User Name Server (Benutzernamensserver)
4. Database Manager (Datenbankmanager)
5. Message Broker Toolkit (Nachrichtenbroker-Toolkit)
Jede Komponente darf jeweils nur auf einer einzigen
Maschine installiert werden; das Message Broker Toolkit darf unter
der Voraussetzung, dass alle Kopien in Verbindung mit derselben
Nachrichtenbrokermaschine verwendet werden, auf mehreren Maschinen installiert werden.
Einheitentest
Die Programmlizenz berechtigt einen Entwickler dazu, jede
Komponente des Programms auf einer einzigen Microsoft Windows- oder
Linux x86-Maschine für "Einheitentests" zu installieren, wobei
der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden
Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob
er gemäß dem Entwurf funktioniert. Genehmigte "Einheitentests"
dieser Art umfassen nicht die folgenden Aktionen:
1. Testen von Anwendungen auf anderen Servern als auf der
Maschine des Entwicklers;
2. Austausch von Nachrichten mit beliebigen
Produktionsanwendungen oder -systemen;
3. Simulation von Produktionsworkloads; und
4. Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen.
IBM WebSphere MQ
Das Programm enthält eine Kopie von IBM WebSphere MQ
Version 6.0 (WebSphere MQ). Jeder Berechtigungsnachweis gestattet
Ihnen, WebSphere MQ in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das
Programm für folgende Zwecke zu installieren und zu nutzen:
- Sie dürfen maximal zwei (2) Kopien von WebSphere MQ zur
Nutzung mit dem Programm installieren.
- Sie dürfen WebSphere MQ nur mit Nachrichten nutzen, die
für das Programm generiert werden, nicht jedoch für andere
Zwecke. (Um WebSphere MQ für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen
Sie einen gesonderten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis
erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung eines WebSphere MQ-
Softwareprodukts berechtigt.)
IBM Cloudscape
Das Programm enthält eine eingebettete Version von IBM
Cloudscape Version 10.0 (oder Komponenten von IBM Cloudscape Version
10.0). Ihre Nutzungsberechtigung für IBM Cloudscape umfasst das
Recht, IBM Cloudscape zu kopieren, zu ändern, abgeleitete Werke
davon zu erstellen und IBM Cloudscape in von Ihnen entwickelte
Anwendungen einzubetten sowie IBM Cloudscape in geänderter Form als
Teil Ihrer Anwendungen weiterzugeben. Voraussetzung dafür ist:
(1) Sie verpflichten sich, IBM schadlos zu halten und vor
jeglichen Ansprüchen, vor Haftung, Schäden, Auslagen und Kosten, die
aus oder in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung oder Weitergabe des
Programms, Varianten des Programms oder der Nutzung oder Weitergabe
Ihrer Anwendungsprogramme entstehen, zu schützen und ggf. hierfür
zu entschädigen; und (2) Ihre Anwendungen unter einer Lizenz
weiterzugeben, die besagt, dass: (i) IBM oder die Lieferanten des Codes,
der Bestandteil Ihrer Anwendung ist, weder die Verantwortung
noch irgendeine Gewährleistung für diesen Code übernehmen, (ii)
keine Haftung oder Verpflichtung zum Schadensersatz für den IBM
Code oder den Code der Lieferanten übernehmen, und (iii) für IBM
oder die Lieferanten des Codes, der Bestandteil Ihrer Anwendung
ist, dieselben Haftungsbeschränkungen gelten, die Sie in Ihrer
Lizenz zu Ihrem eigenen Schutz vorgesehen haben. Jede Kopie oder
Teilkopie von IBM Cloudscape und alle von IBM Cloudscape erstellten
Modifikationen müssen folgenden Copyrightvermerk enthalten:
"(C) Copyright (Ihr Firmenname) (Jahr). Teile dieses Codes
sind von einem IBM Programm abgeleitet. (C) Copyright IBM Corp.
1997-2004. Alle Rechte vorbehalten."
IBM DB2-Komponenten
Das Programm enthält Teile von IBM DB2 Universal Database
Version 8.2 ("DB2") und DB2 Run-Time Client Version 8.2. Für jeden
Berechtigungsnachweis dürfen Sie maximal eine (1) Kopie der DB2-Komponenten nur
in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur
Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von
dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für
andere Datenverwaltungszwecke. Die Nutzung für Anwendungsdaten
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Lizenz berechtigt z. B.
nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen
zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten
herzustellen. Sie sind berechtigt, eine (1) Kopie dieser DB2-Komponenten
auf dem Server zu installieren und zu nutzen, der von der
Broker-Komponente des Programms verwendet wird.
Ihre Nutzung der DB2- und DB2 Run-time Client-Komponenten
unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten
Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die
DB2-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn
Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und
Sie eine Vollversion der Programme DB2 und DB2 Run-Time Client
benötigen.
IBM WebSphere MQ Everyplace
Das Programm enthält eine Kopie von IBM WebSphere MQ
Everyplace Version 2.0.2 (WebSphere MQ Everyplace). Jeder
Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen, WebSphere MQ Everyplace in Verbindung mit
Ihrer Nutzungslizenz für das Programm für folgende Zwecke zu
installieren und zu nutzen:
- Sie dürfen maximal eine (1) Kopie von WebSphere MQ
Everyplace zur Nutzung mit dem Programm installieren.
- Sie dürfen WebSphere MQ Everyplace nur mit Nachrichten
nutzen, die für das Programm generiert werden, nicht jedoch für
andere Zwecke. (Um WebSphere MQ Everyplace für andere Zwecke
nutzen zu dürfen, müssen Sie einen gesonderten (uneingeschränkten)
Berechtigungsnachweis erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung eines WebSphere
MQ Everyplace-Softwareprodukts berechtigt.)
IBM Message Brokers Toolkit
Das zum Lieferumfang des Programms gehörige Message Brokers
Toolkit enthält eine Kopie von IBM Rational Application Developer
(RAD) und der IBM WebSphere Eclipse Platform-Komponenten. Sie
dürfen IBM Rational Application Developer und die IBM WebSphere
Eclipse Platform-Komponenten nur zusammen mit dem Message Brokers
Toolkit nutzen, nicht jedoch für andere Zwecke. (Um IBM Rational
Application Developer und die IBM WebSphere Eclipse Platform-
Komponenten für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen
gesonderten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der Sie
zu einer solchen Nutzung von IBM Rational Application
Developer und des IBM WebSphere Eclipse Platform-Softwareprodukts
berechtigt.)
Der Quellcode der folgenden IBM WebSphere Eclipse Platform-
Komponenten wurde von der Eclipse.org bereitgestellt:
Ant 1.6.1, Ant 1.6.2, XML4J 4.3, Tomcat 4.1.30, SAX, DOM,
MX4J, Lucene 1.4.3, Mozilla API, JSch 0.1.16, Java SSH Applet,
JUnit 3.8.1, Eclipse SDK 3.0, JDT 3.0, PDE 3.0, GTK +API, Tomcat
3.2.4, CDT 2.0, EMF 2.0.2, GEF 3.0.1, TPTP 3.3, Commons Logging
1.0.3, UML2 1.0.2, Visual Editor 1.0.2.1 und XSD 2.0.2 (gemeinsam
als "Eclipse-Code" bezeichnet).
Für Eclipse SDK 3.0, GEF 3.0.1, XSD 2.0.2, TPTP 3.3, EMF
2.0.2 und Visual Editor 1.0.2.1, einschließlich der zugehörigen
Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche Projekte handelt, die von
der Eclipse.org selbst verwaltet werden (gemeinsam als "Eclipse-
Projekte" bezeichnet), gelten zusätzliche Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen für Eclipse-Code sind in der
Eclipse.ORG Common Public License ("CPL") zu finden, die mit diesem
Programm in der Datei license.txt geliefert wird.
Treeview
Das Programm enthält eine Kopie des Treeview JavaScript,
das unter www.Treeview.net zu finden ist. Ihre Nutzung des
Treeview JavaScript im Rahmen dieses Programms unterliegt den
Bedingungen der IPLA und dieser Lizenzinformation. Sie dürfen das
Treeview JavaScript nicht extrahieren und in einer anderen Anwendung
oder einem anderen Programm benutzen.
DataDirect ODBC Driver Manager-Komponenten
Teile dieses Programms sind urheberrechtlich geschützt von
DataDirect Technologies, 1991 - 2002.
IBM Rules und Formatter
Der IBM WebSphere Business Integration Message Broker mit
der Rules- und Formatter-Erweiterung enthält bestimmte 'Rules
und Formatter', die unter Lizenz von Sybase Inc. ("R+F-Code")
bereitgestellt werden.
Folgende Bedingungen gelten für den R+F-Code:
Sie dürfen den R+F-Code nicht an andere Endbenutzer
übertragen oder weitergeben.
Sybase Inc. übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung
hinsichtlich der Nutzung des in dem Programm enthaltenen R+F-Codes,
einschließlich der Handelsüblichkeit oder der Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck; und
die Gesamthaftung von Sybase Inc. für sämtliche
Schadensansprüche hinsichtlich des R+F-Codes Ihnen gegenüber wird den von
Ihnen für das Programm gezahlten Betrag nicht überschreiten.
D/N: L-SBRY-6M8FCW
P/N: L-SBRY-6M8FCW