Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM WebSphere Application Server Network Deployment V 7.0
Programmnummer: 5724-H88
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 9.5 (for zlinux)
IBM Rational Application Developer Assembly and Deploy Features for WebSphere Software
IBM Support Assistant Agent
IBM Support Assistant Workbench
IBM Tivoli Federated Identity Manager for WebSphere Application Server Network Deployment
IBM Tivoli Directory Server
IBM Tivoli Access Manager for e-business


Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Annogen v0.1.0
Apache Abdera v.0.2.2
Apache Ant v1.6.5
Apache Axis v1.0
Apache Axis v1.1
Apache Axis v1.2.1
Apache Axis2 v1.3 svn 680161
Apache Batik v1.5
Apache Beanutils v1.7.0
Apache Commons IO v1.2
Apache Commons Logging v1.0.3
Apache Commons Logging v1.1.1
Apache Commons Pool v1.3
Apache Commons Net v1.4.1jar
Apache Commons-EL v1.0
Apache Derby 10.3
Apache Geronimo v2.0
Apache Geronimo-specs v2.1
Apache Geronimo-specs 2.1(subset)
Apache HTTP Server v2.2.8
Apache Jakarta Commons Codec v1.3
Apache Jakarta Commons Collections v3.2
Apache Jakarta Commons Digester v1.8
Apache Jakarta Commons Discovery v0.2
Apache Jakarta Commons Lang v2.1
Apache Jakarta Commons ORO v2.0.8.jar
Apache Jakarta Commons-Fileupload v.1.2
Apache Jakarta Commons-HTTPClient v3.1
Apache Jakarta Commons HTTPCore 4.0 beta1
Apache Jakarta Commons-JXPath v1.2
Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) v1.12
Apache MUSE v2.3
Apache Neethi v1.4 svn 680161
Apache OpenJPA v1.1.0-snapshot svn rev644177
Apache Portable Runtime v1.2.12
Apache Sandesha2 v1.4 svn 680161
Apache SOAP v2.3.1
Apache Struts v1.1
Apache Struts v1.2.4
Apache Struts v1.2.7
Apache Struts v1.2.9
Apache Woden v1.4 svn 680161
ASM v2.2
AspectJ Runtime v1.50
Axiom Beta v1.4 svn 680161
Backport-util-concurrent v3.1
Dojo Toolkit v1.1
Eclipse Help System v3.0.1
Eclipse SDK v3.2.1
Expat v1.95.2
Higgins Token Server v1m8
International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.8
Jaxen v1.1.1
JCUP Parser Generator v1.0
JTOpen v6.1
Jython v2.1
Log4J v1.2.15
Mod_proxy_ajp 2.2.4
Mod_proxy_balancer 2.2.4
MyFaces v1.2.3
OpenSSL v0.9.7
Perl Compatible Regular Expression (PCRE) v5.0
SERP v1.13.1
Tomcat v6.0.2
UDDI4J v2.0.4
UnzipSFX Stub File v5.5.0(ISMP v5.0.3)
Xerces v2.8.1
XML Resolver v1.2
XML Schema v1.4 svn680161
XML-APIs v1.3.02
XMLBeans v2.3.0
Zlib v1.1.4

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
* JACL 1.3.2

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
All Programs identified in this License Information document under "Program Name" above.


Lizenzierungsmodell auf der Basis von Prozessor-Value-Units

Das Programm wird nach Prozessor-Value-Units lizenziert. Das Lizenzierungsmodell auf der Basis von Prozessor-Value-Units wird unter der folgenden Adresse beschrieben: http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme- Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Die "Network Deployment"-Konfiguration des Produkts WebSphere Application Server kann die Komponenten auf den folgenden CD-ROMs und/oder DVDs umfassen:

- WebSphere Application Server Network Deployment
- WebSphere Application Server Network Deployment Supplements
- IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
- IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 9.5 (nur zLinux)
- DMZ Secure Proxy Server for IBM WebSphere Application Server
- IBM Rational Application Developer Assembly and Deploy
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Quick Start
- Edge-Komponenten
- IBM Tivoli Federated Identity Manager for WebSphere Application Server Network Deployment
- IBM Tivoli Directory Server
- IBM Tivoli Access Manager for e-business
- IBM Tivoli Composite Application Manager for WebSphere Application Server
- IBM Support Assistant Agent
- IBM Support Assistant Workbench
- IBM Update Installer for WebSphere Software
- IBM WebSphere Installation Factory

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einem Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Berechtigte Nutzung

Sie dürfen die Programmkomponenten nur in dem Umfang nutzen, in dem Sie Berechtigungsnachweise für das Programm erworben haben.

Sofern nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen Sie die Programmkomponenten nur zur Verwendung und Verwaltung der Application Server-Komponente dieses Programms installieren und nutzen. Zum Beispiel darf das mit dem Programm bereitgestellte Java Development Kit (JDK) nur in Verbindung mit dem Programm und nicht separat für andere Zwecke genutzt werden.

Für jeden Berechtigungsnachweis für das Programm dürfen Sie jede Programmkomponente auf einer Maschine mit einem Prozessorkern installieren und nutzen. Wahlweise dürfen Sie jede Programmkomponente auf einer Maschine mit mehreren Prozessorkernen installieren und nutzen, wenn Sie entweder

*i. einen Berechtigungsnachweis für jeden Prozessorkern der Maschine oder

*ii. abhängig von Ihren Betriebssystemen und/oder Systemkonfigurationen einen Berechtigungsnachweis nach dem Sub-Capacity- Preismodell erwerben.

Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für die Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Programm genutzt wird, eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie ohne das Programm weitergegeben wird.

Weitere IBM Application Server Solutions

Sie dürfen mit dem Programm Kopien der Application Server- Komponente verwalten, die Sie unter einer Lizenz für WebSphere Network Deployment oder WAS for z/OS bezogen haben. Mit dem Programm dürfen keine Kopien der Application Server-Komponente verwaltet werden, die Sie im Rahmen einer Lizenz für WebSphere Application Server oder WebSphere Application Server - Express bezogen haben. Diese Einschränkung gilt nicht für die Job Manager-Komponente des Programms. Die Job Manager-Komponente darf zusammen mit den Verwaltungsagenten jeder beliebigen WebSphere Application Server-Edition eingesetzt werden.

Komponente mit mehreren Versionen

Auf den Programmdatenträgern können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version einer Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Programmkomponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Programm befinden.

Komponente ohne Kopierbeschränkung

Mit jedem Berechtigungsnachweis für das Programm dürfen Sie die folgenden Programmkomponenten in unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung des Programms installieren und nutzen.

Der IBM HTTP Server ist eine Komponente ohne Kopierbeschränkung, wobei Sie Unterstützung im Rahmen der Gewährleistung aber nur für die IBM HTTP Server-Komponenten erhalten, die zur Unterstützung des Programms eingesetzt werden.

- IBM HTTP Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
- IBM Update Installer for WebSphere Software
- IBM WebSphere Installation Factory
- WebSphere Application Client
- IBM Thin Clients einschließlich der folgenden:
- IBM Thin Client for EJB with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JMS with WebSphere Application Server
- IBM Resource Adapter for JMS with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JAX-RPC with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client für JAX-WS with WebSphere Application Server
- IBM Thin Admin Client for WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JPA with WebSphere Application Server

Komponenten mit eingeschränkter Nutzung

Ihre Nutzung der folgenden Programmkomponenten ist auf die unten angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung der anderen Programmkomponenten beschränkt. Die folgenden Programmkomponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

1. Eingeschränkte Lizenz für DB2: Dieses Programm wird zusammen mit der Datenserverkomponente der IBM DB2-Edition(en), die im Abschnitt "Andere IBM Programme" dieser Lizenzinformation angegeben ist/sind, als Produktpaket geliefert ("Bundled DB2 Edition"), das der folgenden eingeschränkten Lizenz unterliegt.

Sie dürfen für jede berechtigte Programminstanz eine (1) Instanz der Bundled DB2 Edition nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms und nur zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Bundled DB2 Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Sie darf als Repository für die von dem Programm generierten Konfigurationsdaten verwendet werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Sie sind nicht dazu berechtigt, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Bundled DB2 Edition-Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Für jede Instanz der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu maximal 4 GB des Instanzspeichers belegt werden.

Die Bundled DB2 Edition muss nicht auf derselben Maschine wie das Programm installiert werden.

Darüber hinaus dürfen die folgenden Funktionen oder Features zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- pureXML

Die folgenden Funktionen oder Features dürfen nicht zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- DB2 Database Partitioning Feature
- Table Partitioning
- Backup Compression
- Materialized Query Tables (MQT)
- Multi-dimensional Clustering (MDC)

Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, sind Sie nicht berechtigt, separat gepackte DB2 Add-on-Features, die nicht zusammen mit dem Programm geliefert wurden, zu installieren oder zu nutzen, außer wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-Edition beziehen.

2. Edge-Komponenten: Die Edge-Komponenten des Programms können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten und Unterkomponenten. Die Hauptkomponenten sind Caching-Proxy und Load-Balancer. Die Unterkomponenten sind u. a. Site- Selector, Metric-Server, Consultants und benutzerdefinierte Advisorfunktionen (custom advisors), die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, (a) jeweils eine (1) Kopie der Edge-Hauptkomponenten und (b) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Edge- Unterkomponenten auf einer einzigen beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.

Sie dürfen die Edge-Komponenten des Programms mit Back-End- Servern einsetzen, sofern die Server keine IBM WebSphere-Server sind. Im Rahmen der Gewährleistung kann Unterstützung für diese Nutzung bereitgestellt werden, wenn das Problem auch auf IBM WebSphere-Back-End-Servern auftritt oder Sie andernfalls zustimmen, das Problem in einer IBM WebSphere Application Server-Umgebung zu reproduzieren.

3. Proxy Server-Komponenten: Sie dürfen die Proxy Server- Komponenten und die DMZ Secure Proxy Server-Komponenten des Programms mit Back-End-Servern einsetzen, sofern die Server keine IBM WebSphere-Server sind. Im Rahmen der Gewährleistung kann Unterstützung für diese Nutzung bereitgestellt werden, wenn das Problem auch auf IBM WebSphere-Back-End-Servern auftritt oder Sie andernfalls zustimmen, das Problem in einer IBM WebSphere Application Server-Umgebung zu reproduzieren. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, eine (1) Kopie der Proxy Server- Komponenten auf einem einzigen beliebigen Prozessorkern zu installieren und zu nutzen.

4. Deployment Manager-Komponente: Wenn Sie die Deployment Manager-Komponente zur Verwaltung der Systemtopologie installieren, benötigen Sie für jede Maschine, auf der diese Komponente installiert wird, eine Programmlizenz.

5. Job Manager-Komponente: Wenn Sie die Job Manager- Komponente zur Jobverwaltung installieren, benötigen Sie für jede Maschine, auf der diese Komponente installiert wird, eine Programmlizenz.

6. WebSphere IP Multimedia Subsystem Connector (IMS- Connector): Zur Nutzung der IMS Session Control-Funktionalität ("ISC- Schnittstelle") des Programms ist eine IMS-Connector-Lizenz erforderlich. Sie verpflichten sich, für jede Programmkopie, die eine ISC- Schnittstelle nutzen wird (d. h. 3GPP-SIP-Signalisierung an einen IMS- Kern), eine IMS-Connector-Lizenz zu erwerben.

7. Tivoli Access Manager-Komponenten: Die IBM Tivoli Access Manager for eBusiness ("Access Manager")-Komponenten dürfen nur zur Unterstützung Ihrer Nutzung der WebSphere Application Server Tivoli Access Manager JACC-Provider-Server eingesetzt werden. Die Access Manager-Komponenten dürfen nur zusammen mit dem Programm und sonst zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Damit die Access Manager-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert genutzt werden dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für ein IBM Tivoli Access Manager for eBusiness-Softwareprodukt erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt.

8. IBM Tivoli Directory Server (ITDS): Sie sind berechtigt, von den mitgelieferten Datenträgern eine (1) aktive Produktionskopie von IBM Tivoli Directory Server zu installieren und ausschließlich in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zu verwenden, wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory Server Proxy-Servers ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die anderen Komponenten des Programms installiert sind, oder auf einer anderen Maschine.

9. IBM Tivoli Federated Identity Manager (TFIM): Sie dürfen die mitgelieferten TFIM-Komponenten unter Verwendung des SAML- Protokolls für Web Single Sign-On (SSO) einsetzen. Für jede implementierte Programmzelle dürfen Sie bis zu zwei SSO-Föderationen implementieren. Diese Föderationen sind auf zwei TFIM Federation-Partner pro Zelle begrenzt, von denen einer ein Geschäftspartner sein kann. Damit die TFIM-Komponenten für andere als die oben genannten Zwecke genutzt werden dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für ein IBM Tivoli Federated Identity Manager- Softwareprodukt erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung berechtigt.

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten gewährt.

INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere bestimmte Konfigurationen und Versionen von Programmkomponenten benötigen, müssen Sie Unterstützung für die Programme erwerben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für Technologievorschau) ist in Programmupdates integriert oder wird damit verteilt. Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der "Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der "Notices-Datei" verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären, und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird, angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices- Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview- Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten, und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht mehr zur Anwendung.



D/N: L-EBAN-7FXPQJ
P/N: L-EBAN-7FXPQJ