Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM WebSphere Application Server Network
Deployment V 7.0
Programmnummer: 5724-H88
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem
anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 9.5 (for zlinux)
IBM Rational Application Developer Assembly and Deploy
Features for WebSphere Software
IBM Support Assistant Agent
IBM Support Assistant Workbench
IBM Tivoli Federated Identity Manager for WebSphere
Application Server Network Deployment
IBM Tivoli Directory Server
IBM Tivoli Access Manager for e-business
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Annogen v0.1.0
Apache Abdera v.0.2.2
Apache Ant v1.6.5
Apache Axis v1.0
Apache Axis v1.1
Apache Axis v1.2.1
Apache Axis2 v1.3 svn 680161
Apache Batik v1.5
Apache Beanutils v1.7.0
Apache Commons IO v1.2
Apache Commons Logging v1.0.3
Apache Commons Logging v1.1.1
Apache Commons Pool v1.3
Apache Commons Net v1.4.1jar
Apache Commons-EL v1.0
Apache Derby 10.3
Apache Geronimo v2.0
Apache Geronimo-specs v2.1
Apache Geronimo-specs 2.1(subset)
Apache HTTP Server v2.2.8
Apache Jakarta Commons Codec v1.3
Apache Jakarta Commons Collections v3.2
Apache Jakarta Commons Digester v1.8
Apache Jakarta Commons Discovery v0.2
Apache Jakarta Commons Lang v2.1
Apache Jakarta Commons ORO v2.0.8.jar
Apache Jakarta Commons-Fileupload v.1.2
Apache Jakarta Commons-HTTPClient v3.1
Apache Jakarta Commons HTTPCore 4.0 beta1
Apache Jakarta Commons-JXPath v1.2
Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) v1.12
Apache MUSE v2.3
Apache Neethi v1.4 svn 680161
Apache OpenJPA v1.1.0-snapshot svn rev644177
Apache Portable Runtime v1.2.12
Apache Sandesha2 v1.4 svn 680161
Apache SOAP v2.3.1
Apache Struts v1.1
Apache Struts v1.2.4
Apache Struts v1.2.7
Apache Struts v1.2.9
Apache Woden v1.4 svn 680161
ASM v2.2
AspectJ Runtime v1.50
Axiom Beta v1.4 svn 680161
Backport-util-concurrent v3.1
Dojo Toolkit v1.1
Eclipse Help System v3.0.1
Eclipse SDK v3.2.1
Expat v1.95.2
Higgins Token Server v1m8
International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0
(from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.8
Jaxen v1.1.1
JCUP Parser Generator v1.0
JTOpen v6.1
Jython v2.1
Log4J v1.2.15
Mod_proxy_ajp 2.2.4
Mod_proxy_balancer 2.2.4
MyFaces v1.2.3
OpenSSL v0.9.7
Perl Compatible Regular Expression (PCRE) v5.0
SERP v1.13.1
Tomcat v6.0.2
UDDI4J v2.0.4
UnzipSFX Stub File v5.5.0(ISMP v5.0.3)
Xerces v2.8.1
XML Resolver v1.2
XML Schema v1.4 svn680161
XML-APIs v1.3.02
XMLBeans v2.3.0
Zlib v1.1.4
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
* JACL 1.3.2
Benchmark-Tests
Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms
oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig
offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B.
Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und
Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm
in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der
neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das
Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte
anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden,
ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur
Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an,
die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM
Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die
Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben
IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger
Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den
Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich
Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die
Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen
Anforderungen unter (A), (B) und (C).
Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die
folgenden Programme oder Unterkomponenten:
All Programs identified in this License Information
document under "Program Name" above.
Lizenzierungsmodell auf der Basis von Prozessor-Value-Units
Das Programm wird nach Prozessor-Value-Units lizenziert.
Das Lizenzierungsmodell auf der Basis von Prozessor-Value-Units
wird unter der folgenden Adresse beschrieben: http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den
spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-
Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit
einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte
nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Die "Network Deployment"-Konfiguration des Produkts
WebSphere Application Server kann die Komponenten auf den folgenden
CD-ROMs und/oder DVDs umfassen:
- WebSphere Application Server Network Deployment
- WebSphere Application Server Network Deployment
Supplements
- IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
- IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 9.5 (nur zLinux)
- DMZ Secure Proxy Server for IBM WebSphere Application
Server
- IBM Rational Application Developer Assembly and Deploy
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Quick Start
- Edge-Komponenten
- IBM Tivoli Federated Identity Manager for WebSphere
Application Server Network Deployment
- IBM Tivoli Directory Server
- IBM Tivoli Access Manager for e-business
- IBM Tivoli Composite Application Manager for WebSphere
Application Server
- IBM Support Assistant Agent
- IBM Support Assistant Workbench
- IBM Update Installer for WebSphere Software
- IBM WebSphere Installation Factory
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die spezifizierten
Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten
Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder
in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B.
in einem Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden,
dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur
in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Berechtigte Nutzung
Sie dürfen die Programmkomponenten nur in dem Umfang
nutzen, in dem Sie Berechtigungsnachweise für das Programm erworben
haben.
Sofern nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt,
dürfen Sie die Programmkomponenten nur zur Verwendung und
Verwaltung der Application Server-Komponente dieses Programms
installieren und nutzen. Zum Beispiel darf das mit dem Programm
bereitgestellte Java Development Kit (JDK) nur in Verbindung mit dem
Programm und nicht separat für andere Zwecke genutzt werden.
Für jeden Berechtigungsnachweis für das Programm dürfen Sie
jede Programmkomponente auf einer Maschine mit einem
Prozessorkern installieren und nutzen. Wahlweise dürfen Sie jede
Programmkomponente auf einer Maschine mit mehreren Prozessorkernen
installieren und nutzen, wenn Sie entweder
*i. einen Berechtigungsnachweis für jeden Prozessorkern der
Maschine oder
*ii. abhängig von Ihren Betriebssystemen und/oder
Systemkonfigurationen einen Berechtigungsnachweis nach dem Sub-Capacity-
Preismodell erwerben.
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen,
Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für die Software von
Drittherstellern, die zusammen mit dem Programm genutzt wird, eingehalten
werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung
der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall
umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie
ohne das Programm weitergegeben wird.
Weitere IBM Application Server Solutions
Sie dürfen mit dem Programm Kopien der Application Server-
Komponente verwalten, die Sie unter einer Lizenz für WebSphere Network
Deployment oder WAS for z/OS bezogen haben. Mit dem Programm dürfen
keine Kopien der Application Server-Komponente verwaltet werden,
die Sie im Rahmen einer Lizenz für WebSphere Application Server
oder WebSphere Application Server - Express bezogen haben. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Job Manager-Komponente des Programms.
Die Job Manager-Komponente darf zusammen mit den
Verwaltungsagenten jeder beliebigen WebSphere Application Server-Edition
eingesetzt werden.
Komponente mit mehreren Versionen
Auf den Programmdatenträgern können sich mehrere Versionen
derselben Programmkomponente befinden, wie beispielsweise Versionen,
die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in
verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für
das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version
einer Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere
Versionen derselben Programmkomponente auf der Basis desselben
Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer
Komponente auf dem Datenträger für das Programm befinden.
Komponente ohne Kopierbeschränkung
Mit jedem Berechtigungsnachweis für das Programm dürfen Sie
die folgenden Programmkomponenten in unbegrenzter Anzahl auf
Ihren Maschinen zur Unterstützung des Programms installieren und
nutzen.
Der IBM HTTP Server ist eine Komponente ohne
Kopierbeschränkung, wobei Sie Unterstützung im Rahmen der Gewährleistung aber
nur für die IBM HTTP Server-Komponenten erhalten, die zur
Unterstützung des Programms eingesetzt werden.
- IBM HTTP Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor,
Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
- IBM Update Installer for WebSphere Software
- IBM WebSphere Installation Factory
- WebSphere Application Client
- IBM Thin Clients einschließlich der folgenden:
- IBM Thin Client for EJB with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JMS with WebSphere Application Server
- IBM Resource Adapter for JMS with WebSphere Application
Server
- IBM Thin Client for JAX-RPC with WebSphere Application
Server
- IBM Thin Client für JAX-WS with WebSphere Application
Server
- IBM Thin Admin Client for WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JPA with WebSphere Application Server
Komponenten mit eingeschränkter Nutzung
Ihre Nutzung der folgenden Programmkomponenten ist auf die
unten angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung der
anderen Programmkomponenten beschränkt. Die folgenden
Programmkomponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
1. Eingeschränkte Lizenz für DB2: Dieses Programm wird
zusammen mit der Datenserverkomponente der IBM DB2-Edition(en), die
im Abschnitt "Andere IBM Programme" dieser Lizenzinformation
angegeben ist/sind, als Produktpaket geliefert ("Bundled DB2
Edition"), das der folgenden eingeschränkten Lizenz unterliegt.
Sie dürfen für jede berechtigte Programminstanz eine (1)
Instanz der Bundled DB2 Edition nur in Verbindung mit Ihrer
lizenzierten Nutzung des Programms und nur zur Speicherung und
Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm
verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere
Datenverwaltungszwecke. Die Bundled DB2 Edition darf nur von den internen
Komponenten des Programms genutzt werden. Sie darf als Repository für
die von dem Programm generierten Konfigurationsdaten verwendet
werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung
kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen.
Sie sind nicht dazu berechtigt, von anderen Anwendungen aus
eingehende Verbindungen zur Bundled DB2 Edition-Datenbank für Abfragen
oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Für jede Instanz
der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu maximal 4 GB des
Instanzspeichers belegt werden.
Die Bundled DB2 Edition muss nicht auf derselben Maschine
wie das Programm installiert werden.
Darüber hinaus dürfen die folgenden Funktionen oder
Features zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- pureXML
Die folgenden Funktionen oder Features dürfen nicht
zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- DB2 Database Partitioning Feature
- Table Partitioning
- Backup Compression
- Materialized Query Tables (MQT)
- Multi-dimensional Clustering (MDC)
Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, sind Sie nicht berechtigt, separat
gepackte DB2 Add-on-Features, die nicht zusammen mit dem Programm
geliefert wurden, zu installieren oder zu nutzen, außer wenn Sie eine
vollständig lizenzierte DB2-Edition beziehen.
2. Edge-Komponenten: Die Edge-Komponenten des Programms
können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten
und Unterkomponenten. Die Hauptkomponenten sind Caching-Proxy
und Load-Balancer. Die Unterkomponenten sind u. a. Site-
Selector, Metric-Server, Consultants und benutzerdefinierte
Advisorfunktionen (custom advisors), die das Leistungsspektrum der
Hauptkomponenten erweitern. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm
gestattet Ihnen, (a) jeweils eine (1) Kopie der Edge-Hauptkomponenten
und (b) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Edge-
Unterkomponenten auf einer einzigen beliebigen Maschine zu installieren und
zu nutzen.
Sie dürfen die Edge-Komponenten des Programms mit Back-End-
Servern einsetzen, sofern die Server keine IBM WebSphere-Server
sind. Im Rahmen der Gewährleistung kann Unterstützung für diese
Nutzung bereitgestellt werden, wenn das Problem auch auf IBM
WebSphere-Back-End-Servern auftritt oder Sie andernfalls zustimmen,
das Problem in einer IBM WebSphere Application Server-Umgebung
zu reproduzieren.
3. Proxy Server-Komponenten: Sie dürfen die Proxy Server-
Komponenten und die DMZ Secure Proxy Server-Komponenten des Programms
mit Back-End-Servern einsetzen, sofern die Server keine IBM
WebSphere-Server sind. Im Rahmen der Gewährleistung kann
Unterstützung für diese Nutzung bereitgestellt werden, wenn das Problem
auch auf IBM WebSphere-Back-End-Servern auftritt oder Sie
andernfalls zustimmen, das Problem in einer IBM WebSphere Application
Server-Umgebung zu reproduzieren. Jeder Berechtigungsnachweis für
das Programm gestattet Ihnen, eine (1) Kopie der Proxy Server-
Komponenten auf einem einzigen beliebigen Prozessorkern zu installieren
und zu nutzen.
4. Deployment Manager-Komponente: Wenn Sie die Deployment
Manager-Komponente zur Verwaltung der Systemtopologie installieren,
benötigen Sie für jede Maschine, auf der diese Komponente installiert
wird, eine Programmlizenz.
5. Job Manager-Komponente: Wenn Sie die Job Manager-
Komponente zur Jobverwaltung installieren, benötigen Sie für jede
Maschine, auf der diese Komponente installiert wird, eine
Programmlizenz.
6. WebSphere IP Multimedia Subsystem Connector (IMS-
Connector): Zur Nutzung der IMS Session Control-Funktionalität ("ISC-
Schnittstelle") des Programms ist eine IMS-Connector-Lizenz erforderlich.
Sie verpflichten sich, für jede Programmkopie, die eine ISC-
Schnittstelle nutzen wird (d. h. 3GPP-SIP-Signalisierung an einen IMS-
Kern), eine IMS-Connector-Lizenz zu erwerben.
7. Tivoli Access Manager-Komponenten: Die IBM Tivoli Access
Manager for eBusiness ("Access Manager")-Komponenten dürfen nur zur
Unterstützung Ihrer Nutzung der WebSphere Application Server Tivoli
Access Manager JACC-Provider-Server eingesetzt werden. Die Access
Manager-Komponenten dürfen nur zusammen mit dem Programm und sonst
zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Damit die Access
Manager-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert genutzt
werden dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis
für ein IBM Tivoli Access Manager for eBusiness-Softwareprodukt
erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt.
8. IBM Tivoli Directory Server (ITDS): Sie sind berechtigt,
von den mitgelieferten Datenträgern eine (1) aktive
Produktionskopie von IBM Tivoli Directory Server zu installieren und
ausschließlich in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms
zu verwenden, wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory
Server Proxy-Servers ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die IBM
Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf derselben Maschine
installiert und genutzt werden, auf der die anderen Komponenten des
Programms installiert sind, oder auf einer anderen Maschine.
9. IBM Tivoli Federated Identity Manager (TFIM): Sie dürfen
die mitgelieferten TFIM-Komponenten unter Verwendung des SAML-
Protokolls für Web Single Sign-On (SSO) einsetzen. Für jede
implementierte Programmzelle dürfen Sie bis zu zwei SSO-Föderationen
implementieren. Diese Föderationen sind auf zwei TFIM Federation-Partner
pro Zelle begrenzt, von denen einer ein Geschäftspartner sein
kann. Damit die TFIM-Komponenten für andere als die oben
genannten Zwecke genutzt werden dürfen, müssen Sie einen separaten
Berechtigungsnachweis für ein IBM Tivoli Federated Identity Manager-
Softwareprodukt erwerben, der Sie zu einer solchen Nutzung berechtigt.
QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden
möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet
gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur
für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket
enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten
oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten
gewährt.
INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen
über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere
bestimmte Konfigurationen und Versionen von Programmkomponenten
benötigen, müssen Sie Unterstützung für die Programme erwerben. Wenden
Sie sich in diesem Fall bitte an den zuständigen IBM
Vertriebsbeauftragten.
TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für
Technologievorschau) ist in Programmupdates integriert oder wird damit verteilt.
Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der "Notices-Datei"
(oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates
beigepackt ist), oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf
die in der "Notices-Datei" verwiesen wird. Möglicherweise
werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM nie als
Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des
Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er
darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder
Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung
bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte
weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die
verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter
verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die
Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr
ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären,
und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des
Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten
Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei
oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird,
angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende
Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code
automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in
einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt
ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-
Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie
den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen
Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie
darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview-
Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung
freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser
Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten,
und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht
mehr zur Anwendung.
D/N: L-EBAN-7FXPQJ
P/N: L-EBAN-7FXPQJ